Sicher durch den Winter – mit LuWu Winterdienst

Als Grundstückseigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht: Wege, Einfahrten und Bürgersteige müssen bei Schnee und Eis geräumt und gestreut sein – und das zu festgelegten Uhrzeiten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet bei Unfällen persönlich.

Mit unserem professionellen Winterdienst sind Sie auf der sicheren Seite: Wir übernehmen alle Aufgaben rund um Schnee und Eis für Sie, zuverlässig und nach vertraglicher Vereinbarung.

Gesetzliche Räumzeiten

In den meisten Kommunen gilt: Werktags ab 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 8:00 oder 9:00 Uhr müssen Gehwege geräumt und gestreut sein. Wir sind rechtzeitig vor diesen Zeiten für Sie da.

Schneebedeckte Einfahrt im Winter Winterdienst Streuung und Räumung

Unsere Winterdienstleistungen

  • Schneeräumung von Wegen, Einfahrten und Parkplätzen
  • Bürgersteigräumung nach gesetzlicher Streupflicht
  • Abstumpfendes Streuen mit Sand oder Splitt
  • Auftauender Streudienst (Sole, umweltschonendes Tausalz)
  • Räumung von Flachdächern bei extremen Schneemengen
  • Schneeschieben und Abtransport bei Bedarf
  • 24/7 Bereitschaftsdienst in Wintermonaten (Nov.–März)
  • Dokumentation der Räumeinsätze für Haftungsnachweise
  • Einsatz moderner Räum- und Streufahrzeuge

Winterdienstverträge – Planungssicherheit für Sie

Buchen Sie unseren Winterdienst als Saisonvertrag und genießen Sie maximale Planungssicherheit. Wir beobachten täglich die Wettervorhersagen und sind bei Bedarf automatisch für Sie im Einsatz – ohne dass Sie jedes Mal anrufen müssen.

Unsere Verträge sind individuell gestaltbar: von der einfachen Gehwegräumung bis hin zur kompletten Betreuung großer Gewerbeparkplätze. Sprechen Sie uns an!

Verschneiter Garten im Winter

Sicher durch jeden Winter

Frühzeitig anfragen und einen der begehrten Winterdienstplätze sichern.